Unser aktuelles Hygienekonzept Corona
(Sars Cov 2)
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung unserer Maßnahmen zum Schutz Ihrer und unserer
Gesundheit. Das Maßnahmenkonzept finden Sie auch als Aushang in unserer Praxis.
1. Mund-Nasen-Schutz (Maske)
Im gesamten Praxisbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es besteht keine Pflicht für Kinder unter 6
Jahren. Therapiekonzepte sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass das Tragen von Masken möglich ist. Ist eine Therapie mit Mund-Nasen-Schutz nicht möglich, kann die Maske entfernt werden.
Therapeut und Patient sind durch einen transparenten Spuckschutz geschützt. Therapeuten tragen mindestens eine medizinische Maske. Wird unmittelbar am Patienten therapiert, trägt
der Therapeut eine FFP2 Maske. Wird nah am/im Mundebereich gearbeitet, ist zusätzlich ein Gesichtsvisier zu tragen. Befreiungen von der Tragepflicht, können nur durch ein ärztliches Attest
gestattet werden.
2. Abstand halten
Im gesamten Praxisbereich gilt ein Mindestabstand von 1,5m. Therapiekonzepte sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 eingehalten werden kann. Ist dies
therapiebedingt nicht möglich, sind Patient und Therapeut durch einen Spuckschutz getrennt und/oder tragen eine Maske.
3.
Händehygiene
Patienten und Patientenbegleiter sowie Therapeuten waschen und desinfizieren sich ihre Hände vor und
nach jeder Therapie. Um eine effektive Reinigung zu gewährleisten, sind Kinder während des Händewaschens von der jeweiligen Begleitperson oder des Therapeuten zu beaufsichtigen. Seife,
Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher stehen zur Verfügung. Wird unmittelbar am Patienten gearbeitet, trägt der Therapeut Schutzhandschuhe.
4. Wartebereich
Das Warten von maximal einer Begleitperson im Wartezimmer
ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Im Wartezimmer werden zurzeit keine Zeitschriften, keine Bücher, keine Spielwaren und keine Getränke angeboten. Das Essen im Wartebereich ist nicht gestattet.
Auch im Wartebereich gilt die Maskenpflicht. Begleitpersonen sind angehalten außerhalb der Praxis (z.B. im eigenen KFZ, Besorgungen machen) zu warten.
5. Termineinhaltung
und Pausen
Es sollen sich möglichst wenige Personen gleichzeitig in der Praxis aufhalten. Deshalb sind Termine so zu
legen, dass zwischen den Terminen ausreichend Zeit ist. Außerdem muss in den Pausen großzügig gelüftet und der Arbeitsplatz sowie das Therapiematerial desinfiziert werden. Therapeuten
arbeiten möglichst zeitversetzt, um den Patientenverkehr in der Praxis so weit wie möglich zu reduzieren. Patienten und Begleitpersonen sind angehalten ihre Terminzeiten genau einzuhalten.
6. Husten-
Niesetikette, Termine
Patienten und Therapeuten sind angehalten die Husten- und
Niesetikette einzuhalten. Wenn Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber oder andere bekannte Coronasymptome bei Patienten oder Therapeuten auftreten, werden keine Therapien
durchgeführt. Patienten und Therapeuten werden darauf hingewiesen ihre Therapien in diesen Fällen rechtzeitig abzusagen und sich ärztlich untersuchen zu lassen. Therapien können nur nach
vollständiger Genesung bzw. nur nach Ausschluss einer Coronainfektion mittels Test weitergeführt werden.
7. Lüften
Nach und vor jeder Therapie ist der Therapieraum großzügig
zu lüften. Dafür ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung (Durchzug) zu sorgen. Je nach Wetterlage ist auch während einer Therapiesitzung zwischendurch oder permanent zu lüften. In der kalten
Jahreszeit werden Patienten angehalten, sich möglichst warm zu kleiden und eigene Hausschuhe oder dicke Socken mitzubringen.
8. Desinfektion
Verwendetes Therapiematerial und der Arbeitsplatz ist nach
jeder Therapieeinheit zu desinfizieren. Für Unterschriften der Patienten sind eigene oder desinfizierte Stifte zu verwenden. Berührungsintensive Gegenstände (Therapiematerial, Arbeitstische,
Handläufe, Türgriffe, WC-Bereich, Stühle usw.) sind regelmäßig und mehrfach in der Woche zu desinfizieren.
9. Hausbesuche
Alle im ambulanten Bereich geforderten Maßnahmen gelten ebenso für Hausbesuche in Pflegeheimen oder
Privatbereichen.
10. Urlaubs- bzw. Ferienrückkehrer
Patienten und Therapeuten sind angehalten sich an die jeweiligen Bestimmungen bezüglich Urlaub/Ferien in Risikogebieten zu halten, bevor sie wieder zur Therapie erscheinen.
11. Unterweisung
Die Praxisleitung hat Therapeuten über die
Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen geschult. Hinweisschilder und Aushänge weisen Patienten auf die Maßnahmen hin.